So hoch ist der Zuschuss
Die Pflegekasse kann Maßnahmen im Wohnumfeld mit bis zu 4.180 € je Person bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wohnen mehrere Berechtigte im Haushalt, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich.
| Berechtigte im Haushalt | Möglicher Zuschuss |
|---|---|
| 1 Person | bis 4.180 € |
| 2 Personen | bis 8.360 € |
| 3 Personen | bis 12.540 € |
| 4 Personen oder mehr | bis 16.720 € |
Voraussetzungen
- Es liegt ein Pflegegrad vor. Schon Pflegegrad 1 genügt.
- Die Vorversicherungszeit in der Pflegekasse ist erfüllt.
- Der Lift ermöglicht oder erleichtert die Pflege zu Hause oder stellt eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder her.
Über den Antrag entscheidet Ihre Pflegekasse. Niemand sonst kann Ihnen den Zuschuss zusagen.
Der Antrag in vier Schritten
- Pflegegrad klären. Falls noch keiner vorliegt, beantragen Sie ihn bei der Pflegekasse.
- Kostenvoranschlag einholen. Viele Kassen möchten ihn sehen.
- Antrag stellen. Formlos oder mit dem Formular der Kasse. Unser Musterschreiben hilft dabei.
- Bescheid abwarten. Beauftragen Sie den Einbau danach.
Was oft schiefgeht
- Der Auftrag wird erteilt, bevor der Antrag gestellt ist. Dann kann der Zuschuss gefährdet sein.
- Mehrere Berechtigte werden nicht einzeln angegeben. So bleibt Geld liegen.
- Der Bescheid wird nicht abgewartet, obwohl der Eigenanteil knapp kalkuliert ist.
Wenn der Pflegegrad fehlt
Ohne Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht. Prüfen Sie dann die KfW, die Steuer oder eine Finanzierung.
