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Zuschuss über Arbeit und Beruf

Wer berufstätig ist oder einen Arbeitsunfall hatte, kann unter Umständen weitere Hilfen bekommen. Die heißen Wohnungshilfe.

Was ist Wohnungshilfe?

Wohnungshilfe ist Geld für eine behinderungsgerechte Wohnung, auch für den Umbau. Wer zahlt, hängt vom Grund ab. Den einen Arbeitgeber-Zuschuss mit festem Betrag gibt es dabei nicht. Beträge legen die Stellen im Einzelfall fest.

Wer helfen kann

StelleWannGrundlage
RentenversicherungWenn es dem Erhalt des Arbeitsplatzes dient und die Voraussetzungen erfüllt sind§ 16 SGB VI, § 49 SGB IX
Agentur für Arbeit, JobcenterFür die Teilhabe am Arbeitsleben, wenn keine andere Stelle zuständig ist§ 49 SGB IX
Berufsgenossenschaft, UnfallkasseNach Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei Berufskrankheit§ 41 SGB VII
InklusionsamtBei Schwerbehinderung und Bezug zur Arbeit, wenn keine andere Stelle zahlt und Mittel vorhanden sind§ 185 SGB IX, § 22 SchwbAV

Und der Arbeitgeber selbst?

Arbeitgeber können freiwillig helfen, etwa mit einem Zuschuss oder Darlehen. Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es nicht. Sprechen Sie Personalabteilung oder Schwerbehindertenvertretung an. Steuerliche Folgen klären Sie am besten vorab.

So gehen Sie vor

  1. Klären Sie, ob der Lift wegen Ihrer Arbeit oder eines Arbeitsunfalls nötig ist.
  2. Fragen Sie die passende Stelle, bevor Sie beauftragen.
  3. Legen Sie Attest und Kostenvoranschlag bei.
  4. Warten Sie die Entscheidung ab.

Unabhängig davon können Sie den Zuschuss der Pflegekasse prüfen. Liegt eine andere Stelle vorrangig in der Pflicht, kann das Einfluss darauf haben.

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