Ja, die Kosten für einen Treppenlift können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:
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Außergewöhnliche Belastungen: Wenn der Lift aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist (z. B. bei Behinderung oder Pflegegrad), können die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Ein ärztliches Attest oder die Einstufung in einen Pflegegrad dienen als Nachweis.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Die Montagekosten können teilweise steuerlich abgesetzt werden – ähnlich wie Handwerkerleistungen.
Es lohnt sich, die Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und im Zweifel einen Steuerberater einzuschalten, um alle Vorteile zu nutzen.






