Mieter haben grundsätzlich das Recht, ihre Wohnung barrierefrei umzugestalten – dazu gehört auch der Einbau eines Treppenlifts. Der Vermieter muss in den meisten Fällen zustimmen, sofern der Lift für die Mobilität des Mieters notwendig ist.
Allerdings gilt: Der Mieter trägt in der Regel die Kosten für Einbau und Rückbau. Das bedeutet, beim Auszug muss der Lift entfernt und die Treppe in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Empfehlenswert ist daher eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter, in der die Bedingungen festgehalten werden.

Kann der Vermieter den Einbau verweigern?
Welcher Lift passt?

ab 3.500 €SitzliftFür gerade Treppen. Sitz und Fußstütze lassen sich meist hochklappen.

ab 7.500 €Sitzlift für KurvenDie Schiene wird nach Maß für Ihre Treppe gefertigt.

ab 10.000 €PlattformliftDer Rollstuhl fährt direkt mit, innen oder außen.

ab 7.000 €HubliftFür wenige Stufen am Eingang oder zur Terrasse.

Am Telefon ist vieles schnell geklärt
Der Anruf ist kostenfrei. Mo–Fr 8–19 Uhr, Sa 8–18 Uhr
