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Kann der Vermieter den Einbau verweigern?

Mieter haben grundsätzlich das Recht, ihre Wohnung barrierefrei umzugestalten – dazu gehört auch der Einbau eines Treppenlifts. Der Vermieter muss in den meisten Fällen zustimmen, sofern der Lift für die Mobilität des Mieters notwendig ist.
Allerdings gilt: Der Mieter trägt in der Regel die Kosten für Einbau und Rückbau. Das bedeutet, beim Auszug muss der Lift entfernt und die Treppe in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Empfehlenswert ist daher eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter, in der die Bedingungen festgehalten werden.

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