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Gibt es Zuschüsse der Pflegekasse?

Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für einen Treppenlift. Pro pflegebedürftiger Person im Haushalt gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 €. Wohnen also zwei Menschen mit Pflegegrad im selben Haus, können bis zu 8.000 Euro bezuschusst werden.
Der Antrag sollte unbedingt vor dem Kauf gestellt werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die Pflegekasse mit der Begründung, warum der Lift erforderlich ist (z. B. „Verbesserung der häuslichen Pflege“ oder „Erhalt der Selbstständigkeit“). Ein ärztliches Attest kann hilfreich sein. Wichtig: Die Kasse zahlt nicht den gesamten Lift, sondern leistet einen Zuschuss.

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