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Gibt es Hilfen für Geringverdiener?

Ja, wer die Kosten für einen Treppenlift nicht selbst tragen kann und auch durch Zuschüsse der Pflegekasse nicht genug abgedeckt ist, hat in manchen Fällen Anspruch auf Unterstützung durch das Sozialamt. Dort wird geprüft, ob eine Kostenübernahme oder zumindest eine Beteiligung infrage kommt.
Auch das Integrationsamt kann bei anerkannten Behinderungen helfen, besonders wenn der Treppenlift dazu dient, die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Höhe der Unterstützung hängt von der individuellen finanziellen Situation ab. Wichtig ist, alle Nachweise (Pflegegrad, Einkommen, ärztliche Gutachten) bereitzuhalten.

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