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Braucht man eine Baugenehmigung für Treppenlifte allgemein?

Für Sitzlifte innerhalb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ist keine Baugenehmigung erforderlich. Sie gelten als Möbelstück und greifen nicht in die Bausubstanz ein.
Anders sieht es bei größeren Anlagen aus: Plattformlifte oder Hublifte im Außenbereich können genehmigungspflichtig sein, da sie die Optik der Fassade verändern oder Platz im öffentlichen Raum beanspruchen. In solchen Fällen ist es ratsam, vorab das Bauamt zu kontaktieren.

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